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Vorversandkontrolle

Vorversandkontrollen (Pre-Shipment-Inspections = PSI) sind notwendig, wenn sie von der Regierung des Einfuhrlands gefordert werden. Regierungen verlangen Vorversandkontrollen, um sicherzustellen, dass der vom Exporteur veranschlagte Preis dem tatsächlichen Warenwert entspricht, um so zu verhindern, dass minderwertige Ware in ihr Land eingeführt wird, und um Versuche, die Zollgebühren zu umgehen, einzudämmen.

Verträge über Vorversandkontrollen werden üblicherweise auf Jahresbasis von den betreffenden Ländern überprüft. Importeure können sich an lokale Prüfunternehmen oder Spediteure wenden, um sich diesbezüglich auf dem Laufenden zu halten.

Bitte beachten Sie, dass viele Hilfs- und Wohltätigkeitsorganisationen vom Inspektionsverfahren

ausgenommen sind, da hier der Import von Fahrzeugen keine kommerzielle Handlung darstellt, sondern eine Schenkung von der Zentrale der Nichtregierungsorganisation an ihre Länderbüros. Dies sollte mit den lokalen Behörden im Vorfeld geklärt werden.

Pre-shipment inspections (PSI) are required when mandated by the government of the importing country. Governments impose pre-shipment inspections to ensure that the price charged by the exporter reflects the true value of the goods, prevent substandard goods from entering their country, and mitigate attempts to avoid the payment of customs duties.

Contracts for pre-shipment inspections are usually reviewed on an annual basis by the relevant countries. Importers may contact their local inspection companies, or freight forwarders for up-dated information.

Kindly note that many aid and charity organisations are exempt from the inspection procedure, since the vehicle importation is not a commercial transaction but a donation from the NGOs head office to their country office. This should be checked with the local authorities

Vorversandkontrollen werden von privaten Organisationen unter Vertrag durchgeführt, wobei ein bestimmtes Prüfunternehmen die Inspektionen für ein spezifisches Land durchführt.

Normalerweise übernehmen nicht die Exporteure die Kosten für die Inspektionen, es kann jedoch vorkommen, dass Exporteure Kosten übernehmen müssen, die im Zusammenhang mit der Inspektion

entstehen.

Der Importeur ist zwar für die Organisation der Vorversandkontrolle (PSI) zuständig, der Exporteur muss jedoch die Ware bereits im Ursprungsland für die Inspektion zur

Verfügung stellen.

Normalerweise beginnt das Prüfunternehmen mit dem Inspektionsverfahren, sobald es eine Kopie des Prüfauftrags des Einfuhrlands erhalten hat. Im Prüfauftrag werden Warenwert,

Name und Anschrift von Importeur (Hilfen zum Ausfüllen der Importeur-Angaben finden Sie weiter unten) und Exporteur, Lieferland und die Zollkodex-Erklärung des Importeurs angegeben. Daraufhin kontaktiert das Prüfunternehmen den Exporteur, um Ort

und Termin für die Inspektion zu vereinbaren.

Importeur-Angaben:

Toyota Gibraltar Stockholdings

(als Vertreter für Toyota Motor Europe NV/SA )

40 Devils Tower road

Gibraltar

Die Lizenz sollte ausschließlich in JPY vergeben werden. Eine Nichtbeachtung dieser Schritte führt dazu, dass der Ergebnisbericht der Prüfung nicht versandt wird und die Lizenz neu beantragt werden muss.

Das Prüfungsverfahren besteht normalerweise aus folgenden Schritten:

1) Der Importeur vergibt eine Importlizenz.

2) Der Importeur informiert den Prüfdienst im Einfuhrland über einen bevorstehenden Versand und bezahlt die Inspektion entweder im Voraus oder er bezahlt einen Prozentsatz, der auf der Grundlage der Betragshöhe der Warenrechnung ermittelt wurde, je nach den Vereinbarungen, die im Inspektionsvertrag des Einfuhrlands festgelegt wurden.

3) Das Prüfunternehmen im Exportland erhält den Prüfauftrag.

4) Das Prüfunternehmen kontaktiert den Exporteur, um Datum, Uhrzeit und Ort für die Inspektion zu vereinbaren.

5) Die Inspektion wird durchgeführt und nach ihrem erfolgreichen Abschluss wird ein Ergebnisbericht ("Clean Report of Findings" = CRF) ausgestellt, der den Wert der Versandware, den Zolltarif und die Abfertigungserlaubnis bestätigt.

6) Der Empfänger muss den CRF-Bericht vom örtlichen Inspektionsbüro abholen. Dieser Bericht wird von den örtlichen Behörden zur Abfertigung der Versandware verlangt.

7) Die Güter werden in das Einfuhrland versandt und der Importeur verwendet den CRF-Bericht sowie die Versandunterlagen, die er vom Exporteur erhalten hat, um die importierte, vom Zoll entlassene Ware abzuholen.

Falls Güter an der Grenze des Einfuhrlands ankommen, ohne vorher inspiziert worden zu sein, müssen sie im Normalfall in ein nahe gelegenes Land zur Inspektion gebracht werden, bevor sie eingeführt werden können.

Die Vorbereitung ihres (ihrer) Fahrzeugs (Fahrzeuge) wird erst dann vorgenommen, wenn Sie uns darüber informiert haben, ob eine Inspektion notwendig ist, angesichts der Tatsache, dass dieser Vorgang zeitaufwändig sein kann und wir für fertig ausgerüstete Fahrzeuge haben keine Lagerkapazitäten haben.

Die Versandtermine, die wir auf Bestellbestätigungen nennen, sind unverbindlich und unterliegen der Bestätigung, ob eine Inspektion notwendig ist oder nicht. Es liegt in Ihrem Interesse, sich zeitnah

um diese Frage zu kümmern, damit unnötige Wartezeiten vermieden werden. Diese Maßnahmen werden in Ihrem Interesse ergriffen, da Sie unter Umständen bei der Ankunft der Ware eine hohe Geldbuße entrichten müssen, falls die örtlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden.